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Kurklinik

Wir schaffen die optimale Voraussetzung für nachhaltige Regeneration und Erholung nach einer Verletzung oder Erkrankung!

Zulassungen

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach §107 Abs. 2 SGB V

Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V für Stat. Rehabilitation
Ambulante Rehabilitation (BAR) nach § 111 c SGB V
Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) der Berufsgenossenschaften
Badekuren/ Ambulante Vorsorgemaßnahmen nach § 23 SGB V
Kompaktkuren nach § 23 SGB V
Physiotherapiepraxiszulassung nach § 124 SGB V
Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015

Institutionskennzeichen für Kostenträger
IK 430 971 334 Praxis n. § 124; Stat. Reha n. § 111 SGB V
IK 540 970 106 Ambulante Reha nach § 111 c SGB V
IK 510 973 962 Vorsorgemaßnahmen n. § 111 SGB V

Indikationen Kurklinik

Schultergelenk

Nachbehandlung von Operationen

Rücken & Gelenke

Verletzungen und degenerative Schäden des Bewegungsapparates

Bandscheibe

Nachbehandlung von Operationen

Kniegelenk

Nachbehandlung von Operationen

Wirbelsäule

Nachbehandlung von Operationen

Kur beantragen

1. Vorab-Gespräch mit Ihrem Hausarzt

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Ihrem Hausarzt und klären Sie, ob eine Kur für Sie infrage kommt.

2. Ausfüllen der Antragsformulare

Ihr Arzt fordert bei der Krankenkasse die entsprechenden Antragsformulare an. Im nachfolgenden Termin werden dann gemeinsam mit Ihnen die Ziele der Kur, Behandlungsschwerpunkte und mögliche Therapien besprochen. Hierbei erfolgt seitens Ihres Arztes auch die Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme.

3. Kur-Antrag einreichen

Nun reichen Sie den Kur-Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.

4. Zimmer-Reservierung in der Kurklinik Eggensberger

Gerne reservieren wir Ihnen nach Verfügbarkeit optional bereits einen stationären Reha-Platz in unserem Haus. Wir bitten Sie, uns auf dem Laufenden zu halten, wenn Sie eine Rückmeldung der Krankenkasse bezüglich Ihres Antrags erhalten haben (Zusage oder Widerspruch). Im Falle eines Widerspruchs verfällt die optionale Reservierung.

5. Zusage oder Widerspruch

Wird die Kur bewilligt, haben Sie in der Regel vier Monate Zeit, diese anzutreten. Andernfalls verfällt Ihr Anspruch.

Falls die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür haben Sie in der Regel eine Frist von einem Monat. Begründen Sie Ihre Position und lassen Sie Ihren Arzt Stellung nehmen, um die Dringlichkeit der Kur zu verdeutlichen

Kontakt aufnehmen

Fragen oder Wünsche?

Schreiben Sie uns eine E-Mail
therapie@eggensberger.de

oder rufen Sie uns an: 08362 9103-613

(Montag bis Freitag 8 – 12 und 15 – 17 Uhr)